Handelsermächtigung Detailverkauf

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 100 m² Für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 100 m² genügt...

Veröffentlichungsdatum:

25.11.2022

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2 Minuten

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Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 100 m²
Für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 100 m² genügt es, daß die Interessenten eine schriftliche Mitteilung über die Eröffnungihres Geschäfts an die Gemeinde Deutschnofen übermitteln (s.Anlage: Mitteilung Kleinbetriebe). Die Eröffnung kann erst nach 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung vonseiten der Gemeinde erfolgen, wenn keine Einwände seitens der Gemeinde erhoben werden.
Eine Kopie der erwähnten Mitteilung, samt Bestätigung der erfolgten Entgegennahme des Originals seitens der Gemeinde, muß vom Inhaber innerhalb von 30 Tagen ab erfolgter Eröffnung dem Handelsregister der Handelskammer jener Provinz, in welcher der Betrieb seinen Sitz hat, vorverlegt werden.

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 100 m²
Die Eröffnung eines Geschäftes für den Detailverkauf ist durch den Erlaß der entsprechenden Verwaltungsermächtigung (Genehmigung) bedingt.
Diejenigen, die an die Erteilung einer Handelsermächtigung für die Eröffnung eines Geschäftes mit einer Verkaufsfläche über 100 m² interessiert sind, müssen ein dafür vorgesehenes Gesuch AUF STEMPELPAPIER (s. Anlage: Ansuchen Mittelbetriebe) dem Amt für Lizenzen der Gemeinde Deutschnofen einreichen und die vorgeschriebenen Unterlagen beilegen.
Die Mitteilung einer Änderung kann mit dem unten angeführten Vordruck Mitteilung "mittlere Detailhandelsbetriebe" erfolgen.

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 500 m²
Dieser Sachverhalt kann unter "Handelsbetriebe über 500 m²" nachgeschlagen werden.

Erforderliche Voraussetzungen:

  • die vom , Abs. 2 der L.G. vom 17.02.2000 Nr. 7 vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen
  • über Räumlichkeiten für den Detailverkauf verfügen. Ihre Fläche muß mit jener übereinstimmen, die in der Tabelle für das entsprechende Warensortiment angegeben ist.

Einzureichende Unterlagen:
Für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 100 m²: schriftliche Mitteilung an die Gemeinde;
Für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 100 m²: Gesuch auf Stempelpapier zu Euro 11,00;
außerdem:

  • Lageplan der Betriebsräume
  • Bescheinung über die Verfügbarkeit der Betriebsräume (z.B. Mietvertrag).


Kosten:
Für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 100 m²: keine.
Für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 100 m²: 2 Stempelmarken zu Euro 11,00, davon eine bei der Einreichung des Gesuches, die andere bei Erhalt der Genehmigung.

Dauer des Verfahrens:
Für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 100 m²: 30 Tage.
Für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 100 m²: 60-90 Tage

Gebühren: siehe Kosten
Voraussetzungen: siehe oben
Unterlagen: sihe oben

Verweis auf die Gesetzesbestimmungen:

  • L.G. Nr.7 vom 17.02.2000 (Neue Handelsordnung)
  • Dekret des Landeshauptmannes vom 30.10.2000, Nr. 39 "Durchführungsverordnung zum L.G. Nr. 7/2000"

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Zuletzt aktualisiert: 13.03.2024, 08:57 Uhr

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