Gemeindeverordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Die Verordnung der Gemeinde Deutschnofen regelt, wann und wie bei Bauvorhaben Eingriffsgebühren zu zahlen sind.

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Veröffentlichungsdatum

30.11.2023

Beschreibung

Die Gemeinde Deutschnofen verlangt bei bestimmten Bauvorhaben eine Eingriffsgebühr. Diese setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem Anteil für die Erschließung (z. B. Straßen, Wasserleitungen) und einem Anteil für die Baukosten. Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, wie groß das Bauprojekt ist und wofür das Gebäude genutzt wird – es gibt auch Ausnahmen und Ermäßigungen.

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Veröffentlichungsdatum

30.11.2023

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 10:09 Uhr

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